Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: www.rdw-koeln.de
Wir sind bemüht, unseren Webauftritt barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen hierfür ergeben sich aus § 3 BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) sowie der hierauf erlassenen Verordnung zum BFSG. Webseiten sind demnach so zu konzipieren, dass sie für alle Nutzer zugänglich, intuitiv bedienbar, verständlich und zuverlässig nutzbar sind.
Diese Website wurde am 25.07.2025 einer vereinfachten Prüfung unterzogen und hat dabei die Kriterien im Wesentlichen erfüllt. Infolge dieser Prüfung haben wir in unseren auf dem "Internet Information Server" laufenden "Auftragserfassungen für Anzeigen" folgende Punkte angepasst:
- Element-/Schaltflächen-Bezeichnungen wurden angepasst.
- Farbkontraste wurden angepasst (über Primärfarbe Level AA oder AAA).
- Die Masken sind per Tastatur bedienbar.
- Stärkere Einhaltung von semantischem HTML.
- Element-/Schaltflächen-Bezeichnungen (Labels, Inhalt, ...) und interaktive Elemente (Aufklappmenüs usw.) wurden mit korrektem Accessible Rich Internet Applications (ARIA) versehen, damit diese von unterstützenden Technologien genutzt werden können.
- Der Bereich „Upselling“ hat eine Beschreibung für alle Darstellungsmöglichkeiten bekommen.
- Die Applikation wurde mit diversen Screen-Readern getestet.
Diese Erklärung basiert auf einer Selbstbewertung vom 25.07.2025. Die Erklärung wurde zuletzt überprüft am: 22.01.2026.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann kontaktieren Sie uns gerne:
RDW Rheinische Direkt-Werbung
GmbH & Co. KG
August-Horch-Str. 10
51149 Köln
Diese vertreten durch:
Ralf Bellmann
Telefon: 02203-18830
E-Mail: [email protected]
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und wir Ihnen binnen sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort gegeben haben, können Sie sich bei uns beschweren sowie bei der Schlichtungsstelle nach § 16 Absatz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF):
MLBF
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Abteilung 3 „Soziales und Arbeitsschutz“
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 4530
E-Mail: [email protected]